Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: Juli 2020)

 

§ 1 Geltung dieser AGB

(1)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen zwischen MANALA Yoga/Frau Amy Heger (nachfolgend „Veranstalterin“) und den Kunden über die Teilnahme an dem Kursprogramm der Veranstalterin (einschließlich der Online-Kurse) im Rahmen von Probestunden, im Rahmen der Nutzung von 3er-, 5er-, 10er- oder 20er-Karten und den zu besonderen Anlässen und zu speziellen Preisen erhältlichen 8er-Karten (nachfolgend gemeinsam „Karten“) sowie im Rahmen einer Mitgliedschaft. Diese AGB gelten außerdem für die Teilnahme von Kunden an der von der Veranstalterin angebotenen Yogalehrer-Ausbildung sowie für sonstige Veranstaltungen.

(2)     Individualabreden gehen Regelungen in diesen AGB vor.

(3)     Für besondere Veranstaltungen (z.B. Ausbildungen, Workshops etc.) außerhalb des regelmäßigen Kursprogramms gelten vorrangig die im Rahmen der gesonderten Anmeldung vereinbarten Preise und Teilnahmebedingungen. Diese AGB kommen ergänzend zur Anwendung.

(4)     Für die Teilnahme von noch nicht volljährigen Kunden an Kursen oder Veranstaltungen ist grundsätzlich die vorherige schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

§ 2 Nutzung von Karten

(1)     Karten berechtigen den Kunden zur Teilnahme an dem gesamten Kursprogramm für die in der Vereinbarung bzw. auf der Karte genannte Anzahl von Kursen. Dies schließt auch Online-Kurse mit ein. Besondere Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. (3) sind hiervon nicht erfasst. Die Karten sind personalisiert und nicht übertragbar.

(2)     Karten berechtigen zur Teilnahme an dem Kursprogramm nur für die vereinbarte Laufzeit, die am Tag des Kaufs (Bezahlung) der Karte beginnt. Nach Ablauf dieser Laufzeit sind sie, vorbehaltlich anderer ausdrücklicher Regelungen in diesen AGB oder abweichender Vereinbarungen, ungültig.

 

§ 3 Dauer der Mitgliedschaft, Kündigung

(1)     Während der Mitgliedschaft kann der Kunde unbegrenzt an sämtlichen angebotenen Kursen (auch Online-Kursen) teilnehmen. Besondere Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. (3) sind hiervon nicht erfasst.

(2)     Die Mitgliedschaft gilt zunächst für die in der Vereinbarung festgelegte Laufzeit.

(3)     Wurde in der Vereinbarung eine monatliche Zahlung der Kursgebühren vereinbart, verlängert sich die Mitgliedschaft nach dem Ende der in der Vereinbarung zunächst festgelegten Laufzeit jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der zunächst festgelegten Laufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt wird. Im Übrigen kann eine Kündigung nur aus wichtigem Grund erfolgen.

(4)     Wird in der Vereinbarung eine Zahlung der Kursgebühr jährlich im Voraus vereinbart (günstiger Tarif), verlängert sich die Mitgliedschaft nach dem Ende der in der Vereinbarung zunächst festgelegten Laufzeit jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der zunächst festgelegten Laufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt wird. Im Übrigen kann eine Kündigung nur aus wichtigem Grund erfolgen.

(5)     Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Kündigung bei der Veranstalterin.

 

§ 4 Aussetzung der Mitgliedschaft, Laufzeitverlängerung

(1)     Der Kunde hat das Recht, die Mitgliedschaft für bis zu drei Monate pro Kalenderjahr auszusetzen. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, wird der Vertrag kostenfrei um die ausgesetzten Monate, maximal jedoch um bis zu drei Monate, verlängert.

(2)     Der Kunde hat das in Abs. 1 beschriebene Recht nur, wenn er der Veranstalterin die Absicht, die Mitgliedschaft auszusetzen, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats mitteilt, der dem Monat vorausgeht, für den die Mitgliedschaft ausgesetzt werden soll.

(3)     Weist der Kunde die Veranstalterin eine länger als vier zusammenhängende Wochen andauernde Erkrankung durch ein ärztliches Attest nach, kann die Dauer der Mitgliedschaft bzw. die Laufzeit einer Karte um die Dauer der durch Attest bescheinigten Erkrankung verlängert werden.

 

§ 5 Kursgebühren

(1)     Monatliche und jährliche Kursgebühren werden durch Teilnahme am Lastschriftverfahren am Tag des Vertragsschlusses oder am nächsten darauffolgenden Werktag geleistet.

(2)     Kosten, die der Veranstalterin durch die Nichteinlösung von Lastschriften entstehen, trägt der Kunde.

(3)     Der Kunde hat der Veranstalterin unverzüglich die Änderung seiner Kontoverbindung mitzuteilen.

(4)     Die Veranstalterin behält sich vor, die Kursgebühren für Mitgliedschaften und Karten nach angemessener Vorankündigung auf der Internetseite und/oder durch Aushang anzupassen. Bereits erworbene Karten behalten ihre Gültigkeit. Bei Mitgliedschaften wird die Preisänderung erst mit der nächsten Laufzeitverlängerung wirksam.

 

§ 6 Kursprogramm, Schließung des Studios

(1)     Die Veranstalterin hat das Recht, das Kursprogramm (einschließlich der angebotenen Online-Kurse) und die Öffnungszeiten bei Bedarf jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.

(2)     Die Veranstalterin bestimmt, welche Lehrerin/welcher Lehrer die Kurse leitet.

(3)     Die Veranstalterin kann das Studio kurzfristig schließen, wenn dies zur Durchführung von Reparaturen, Arbeiten oder aus sonstigen organisatorischen Gründen erforderlich ist. Über ausfallende Kurse kann der Kunde sich auf der Internetseite der Veranstalterin informieren. Die Veranstalterin behält sich außerdem vor, einzelne Kurse bei Erkrankung oder Verhinderung des Kursleiters oder bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als drei Teilnehmer) ersatzlos zu streichen.

(4)     Für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr kann die Veranstalterin das Studio für Betriebsferien oder aus sonstigen Gründen schließen. Die Schließungszeiten werden auf der Internetseite der Veranstalterin sowie durch Aushang im Studio angekündigt.

(5)     Die Verpflichtung zur Leistung vereinbarter Kursgebühren bleibt von den in diesem § 6 beschriebenen Schließungen des Studios unberührt.

 

§ 7 Teilnahme an Veranstaltungen

(1)     Die Anmeldung zu einer Ausbildung erfolgt durch Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung. Die Anmeldung zu einer sonstigen Veranstaltung außerhalb des Kursprogramms erfolgt telefonisch (0221 / 16832941) oder per E-Mail (info@manalayoga.de). Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.

(2)     Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail, die u.a. auch Details zu der jeweiligen Veranstaltung und eine Rechnung enthält. Ist die Zahl der verfügbaren Plätze für eine Veranstaltung erreicht, werden weitere Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Veranstalterin in eine Warteliste aufgenommen. Die Absender solcher Anmeldungen werden hierüber unverzüglich per E-Mail informiert. Gleiches gilt, wenn eine Anmeldung (endgültig) nicht bestätigt werden kann.

(3)     Preise, Mindestteilnehmerzahlen und weitere Einzelheiten zu den von der Veranstalterin angebotenen Veranstaltungen sind der Homepage der Veranstalterin (www.manalayoga.de) zu entnehmen. Der Kunde hat sich vor der Anmeldung zu einer Veranstaltung mit den auf der Homepage der Veranstalterin beschriebenen Inhalten der jeweiligen Veranstaltung vertraut zu machen. Auch der Ort der Leistungserbringung ist der Homepage der Veranstalterin zu entnehmen. Im Zweifel hat der Kunde offene Fragen vor der Anmeldung mit der Veranstalterin zu klären.

(4)     Ist in der Rechnung der Veranstalterin kein Zahlungsziel angegeben, ist der Rechnungsbetrag vorbehaltlich der weiteren Regelungen in diesem Abs. (4) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen oder der Veranstalterin in bar zu übergeben. Alle auf der Website der Veranstalterin angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (Bruttopreise). Auf den Rechnungen wird die Umsatzsteuer separat ausgewiesen, soweit sie anfällt. Wird der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig überwiesen und auch innerhalb einer von der Veranstalterin gesetzten angemessenen Frist nicht bezahlt, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren und den hierdurch freigewordenen Platz anderweitig zu vergeben.

 

 

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§ 8 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

(1)     Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen außerhalb der Geschäftsräume der Veranstalterin oder einen mit der Veranstalterin per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

(2)     Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (§ 7 (2)).

(3)     Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Veranstalterin (MANALA Yoga/Amy Heger, Hauptstraße 39, 50996 Köln, E-Mail: info@manalayoga.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das dem Bestätigungsschreiben oder der Bestätigungs-E-Mail beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(4)     Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

(5)     Wenn der Kunde einen Vertrag widerruft, hat die Veranstalterin ihm alle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Veranstalterin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Veranstalterin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Veranstalterin dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

(6)     Hat der Kunde verlangt, dass die Veranstalterin die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er der Veranstalterin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Veranstalterin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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§ 9 Stornierung durch den Kunden

(1)        Bei Stornierung der Teilnahme an einer Ausbildung durch den Kunden bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ausbildung fallen 20% der Veranstaltungsgebühr an. Danach fallen 50% der Veranstaltungsgebühr an. Wird die Stornierung weniger als zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn erklärt, ist vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (3) und (4), die volle Gebühr zu zahlen.

Die Stornierung einer sonstigen Veranstaltung durch den Kunden kann kostenfrei nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt werden. Danach fallen 50% der Veranstaltungsgebühr an. Wird die Stornierung weniger als zwei volle Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze (3) und (4), die volle Veranstaltungsgebühr zu zahlen.

(2)        Die Stornierung einer Veranstaltung nach Abs. (1) hat schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der in Abs. (1) genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung bei der Veranstalterin.

(3)        Bei nicht rechtzeitiger Stornierung fallen Veranstaltungsgebühren nicht an, wenn der durch die Stornierung freiwerdende Platz durch eine Anmeldung von der Warteliste neu besetzt wird.

(4)        Bei nicht rechtzeitiger Stornierung fallen Veranstaltungsgebühren auch dann nicht an, wenn der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennt, der sich verbindlich zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung verpflichtet und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Ersatzteilnehmer hat sich in diesem Fall spätestens zwei volle Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Veranstalterin zu melden. Die Veranstalterin behält sich vor, eine Teilnahme des Ersatzteilnehmers aus sachlichen Gründen abzulehnen. Lehnt die Veranstalterin die Teilnahme des Ersatzteilnehmers ab oder zahlt der Ersatzteilnehmer die Veranstaltungsgebühr nicht, bleibt der Kunde zur Zahlung gemäß Abs. (1) verpflichtet.

(5)        Bei der Stornierung der Teilnahme an einer Ausbildung ist in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR zu zahlen, wenn keine Stornogebühren anfallen.

(6)        Die Veranstalterin empfiehlt den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung die Veranstaltungsgebühr sowie Reise- und Übernachtungskosten erstattet.

 

§ 10 Stornierung durch die Veranstalterin

(1)        Die Veranstalterin kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund stornieren. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn die auf der Homepage angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei plötzlicher Erkrankung der Veranstalterin, eines Trainers oder Referenten sowie in Fällen von höherer Gewalt. Angemeldete Kunden werden über die Stornierung unverzüglich per E-Mail oder telefonisch informiert. Bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden von der Veranstalterin zurückbezahlt, es sei denn, die Veranstalterin einigt sich mit dem Kunden auf die Durchführung von Ersatzterminen.

(2)        Bei laufenden Veranstaltungen behält sich die Veranstalterin vor, im Falle ihrer Erkrankung oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse Ersatztermine zu vereinbaren oder eine qualifizierte Vertretung einsetzen.

(3)        Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Veranstalterin ist in den in den vorstehenden Absätzen (1) und (2) genannten Fällen ausgeschlossen.

(4)        Die Veranstalterin empfiehlt den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung, die die Veranstaltungsgebühr sowie Reise- und Übernachtungskosten erstattet.

 

§ 11 Durchführung von Veranstaltungen

(1)        Die Veranstalterin behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor oder während der Veranstaltungen durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern.

(2)        Die Veranstalterin behält sich eine Änderung der auf ihrer Homepage veröffentlichten Termine und Zeiten sowie der Veranstaltungsorte vor, sofern noch keine von ihr bestätigten Anmeldungen vorliegen. Liegen bereits bestätigte Anmeldungen vor, werden dennoch erforderliche Änderungen (z.B. bei kurzfristiger Absage eines gebuchten Veranstaltungsraumes) mit den angemeldeten Kunden abgestimmt. Kann ein Kunde aufgrund dieser erforderlichen Änderungen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wird die Veranstaltungsgebühr erstattet.

(3)        Die Veranstalterin ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten (z.B. bei Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleichermaßen qualifizierte Referenten zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist. Der Austausch eines Referenten oder Trainers berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung.

(4)        Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben die Kunden für Übernachtungen und Verpflegung während der Dauer der Veranstaltung selbst Sorge zu tragen. Hierfür anfallende Kosten sind in den Veranstaltungsgebühren nicht enthalten.

 

§ 12 Datenschutz

(1)        Der Kunde stimmt mit seiner Anmeldung der Verarbeitung und Speicherung seiner für die Teilnahme sowie für organisatorische Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Veranstalterin zu. Anzugeben sind im Rahmen der Anmeldung der volle Name des Kunden, das Geburtsdatum, seine Adresse sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

(2)        Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Veranstalterin erfolgt im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die in Abs. (1) genannten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages, zur Durchführung der Veranstaltungen sowie zu Abrechnungszwecken verwendet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.

(3)        Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie die Löschung dieser Daten zu verlangen. Weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind aus der Datenschutzerklärung ersichtlich, die auf der Homepage der Veranstalterin (www.manalayoga.de) über den Button „Impressum“ in druckbarer Form abrufbar ist.

 

§ 13 Haftung

(1)        Durch seine Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er geistig und körperlich in der Lage ist, an dem Kurs oder der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Wenn sich der Kunde in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befindet, wird er gemeinsam mit seinem Arzt oder Therapeuten entscheiden, ob eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist.

(2)        Ungeachtet des Rechtsgrundes haftet die Veranstalterin nicht für Schäden des Kunden, die durch einfache Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(3)        In Abweichung von § 13 (2) haftet die Veranstalterin auch für nur einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde somit regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

(4)        Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für (i) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände, (ii) die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, und (iv) die Haftung für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die Einhaltung verbindlich zugesagter Termine oder arglistig verschwiegene Mängel.

(5)        Die Veranstalterin haftet nicht für den Verlust mitgebrachter Wertgegenstände.

 

§ 14 Anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen der Veranstalterin und dem Kunden gilt deutsches Recht.

 

§ 15 Allgemeine Bestimmungen

(1)        Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen der Veranstalterin und dem Kunden sollen schriftlich erfolgen.

(2)        Sollten einzelne Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen der Veranstalterin und dem Kunden unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, werden alle unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen rückwirkend durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die hinsichtlich ihres Inhalts und wirtschaftlichen Zwecks den ursprünglichen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.